Aufgrund dessen das die Navy aus einen Grossteil von gepressten Männern bestand und keinen Friewilligen war Disziplin eine dringende Notwendigkeit um vor Meuterein und Desertation zu schützen. Zum besseren Verständniss die Methode der Navy um an Männern zu gelangen um mihre Schiffe zu bemannen.
In Friedenszeiten war es üblich das Plakate ausgehängt worden um zu zeigen das ein bestimmtes Schiff unter einen bekannten Kommandaten Leute sucht und ein Handgeld und viele Abenteuer mit Prisengeld verspricht. Auch wurden Werber durch die Ortschaften gesandt und jeder der den Shilling des Königs annahm wurde aufgenommen. In Kriegszeiten konnte man nicht auf Freiwillige in den Rahmen zählen wie man benötigte. Man sandte kleine Pressgangs durch die Strassen und Ortschaften und fang jeden Mann der Wehrfähig war. Dabei wurden auch Knüppel verwandt und nicht selten war ein Man am Abend in der Kneipe und wachte am Morgen an Bord eines Kriegsschiffes auf.
Um diesen Männern es zu erschweren zu Desertieren bekammen sie auch selten Landgang, so konnte es vorkaommen das in kriegszeiten Männer Jahre lang nur an Bord des Schiffes waren. Im Hafen bewachten Seesoldaten das Deck und hatten Befehl auf jeden Flüchtling zu schiessen.
1749 wurde für die navy die 36 Kriegsartikel entworfen (articles of war). Sie waren ab da an die rechtlichle Grundlage für Ahndung von vergehen. Mindestens einmal im Monat (je Kommandant auch einmal wöchentlich) wurden diese 36 Artikel der Besatzung verlesen. Als Beispiel Artikel 12: Jeder, der durch Feigheit, Nachlässigkeit oder Untreue sich während eines Kampfes zurückzieht oder von Anfang an demselben Fernbleibt, oder der nicht das äusserste tut, um jedes Schiff zu zerstören, obwohl das seine Pflicht ist, und anderen Schiffen seiner Majestät oder den Verbündeten im Notfall zu Hilfe kommen, soll mit dem Tode bestraft werden."
20 Artikel der 36 liessen den kriegsgericht die Wahl eine Todesstrafe oder andere Strafe zu verhängen. 4 forderten die Ausstossung des Offizieres aus der Navy. Artikel 36 erlaubte es dem Kommandanten alle die Vergehen zu bestrafen die nicht in den vorigen Artikeln erwähnt werden, in Tradidtion und Sinn der Navy, daher wurde der Artkel auch als "Kapitäns Artikel" oder "der MAntel des Kommandaten" genannt.
Aber auch kleinere Vergehen mussten bestraft werden und die übliche Bestrafung war die Auspeitschung.48 peitschenhiebe durfte der Kommandant ohne Kriegsgericht verhängen allerdings wurde das selten eingehalten. Da die Bestrafung in den Strafbüchern eingetragen wurde wusste auch die Admiralität von den höheren Strafen, unternahm allerdings nichts.
Die Auspeitschung gschah mit der "neunschwänzigen Katze". Neun Taue von 8 mm Durchmesser und 65 cm Länge wurden in einem Griff zusammengebunden. EIne "Katze" wurde nur einmal benutz (bis zur Auspeitschung wurde sie in einem Roten Sack gelassen und am Tag der Bestrafung liess man die Katze aus dem Sack), und der Bootsmansgehilfe musste für jede Auspeitschung eine neue ANfertigen. Bei Diebstahl kamen zusätlich 3 Knoten in jedes Tau.
Bei der Bestrafung musste die gesammte Besatzung zusehen. Der Deliquent wurde an einem Holzgitter angebunden. Der Kommandant lass den entsprechenden Kriegsartikel vor für welches der Deliquent bestraft werden sollte. Ein Lederteil um die Taille schütze seine Nieren und ein Stück Leder im Mund sollte verhindern das er sich die Zunge abbiss. EIn Bootsmansgehilfe führte die Schläge aus und trennte nach jeden Schlag die Taue mit den fingern. Nach ca. 6 Schlägen war die Haut aufgeplatze, nach 2 dutzend war der Rücken ein blutiger Brei.
je nach Starftat konnte ein Kriegsgericht auch die Auspeitschung durch die Flotte befehlen. D.h. der Deliquent wurde zu jeden Schiff im hafen gebracht und bekamm auf jeden Schiff eine Auspeitschung, dabnei konnten zw. 300 und 500 Schläger verteil werden was eigentlcih keiner Überleben konnte. Das kriegsgericht konnte auch Offiziere aus dem Dienst auschliessen oder Männer durch erhängen zum Toder verurteilen (was sogar mit einem Amdiral wegen angeblicher Vergeheit geschah).
Kleiner Vergehen an Bord wurden üblicherweise mit zusätliches Wachgehen, entzug der Rumration, Arbeiten an den punpen, Ausharren auf den Mast... vergolten. das sogenante Kielholen war in der britischen Navy ungewöhnlich.
Artikel 1 bestimmt, daß alle Commander, Kapitäne und Offiziere dafür Sorge zu tragen haben, daß die öffentliche Anbetung des allmächtigen Gottes, entsprechend der gesetzlich festgelegten Liturgie der Kirche von England feierlich, ordentlich und ehrfürchtig auf allen Schiffen ausgeführt wird, daß die Gebete und Predigten fleißig ausgeübt werden und der Tag des Herrn beachtet wird. Artikel 2 verurteilt gotteslästige Schwüre, Flüche, Trunkenheit, Unreinheit und andere skandalösen Taten die gegen die Ehre Gottes und die Guten Sitten verstoßen. Artikel 3 bestimmt, daß jede Person, die dem Feind oder Rebellen ohne offizielle Erlaubnis Informationen gibt und dessen von einem Kriegsgericht für schuldig befunden wird, mit dem Tode bestraft wird. Artikel 4 bestimmt, daß Briefe oder Nachrichten vom Feind oder von Rebellen nach Möglichkeit innerhalb von zwölf Stunden einem vorgesetzten Offizier zu übermitteln sind. Artikel 5 verurteilt alle Spione und jeden, der einem Spion hilft oder sich mit dem Feind oder Rebellen verschwört. Artikel 6 bestimmt, daß keine Person in der Flotte dem Feind oder einem Rebellen Geld, Lebensmittel, Pulver, Kugeln, Waffen, Munition oder irgend etwas anderes direkt oder indirekt zukommen lassen darf. Artikel 7 bestimmt, daß alle Originalpapiere von eroberten Schiffen aufbewahrt und der Admiralität oder einer anderen Autorität abgeliefert werden müssen, um zu beweisen, daß es sich dabei tatsächlich um rechtmäßige Prisen handelt. Artikel 8 bestimmt, daß nichts von einer Prise entfernt werden darf, ausgenommen um es besser zu sichern, bis es rechtmäßig angeordnet wird. Artikel 9 legt fest, daß wenn ein Schiff erobert wird, kein Offizier, Matrose oder andere Person an Bord seiner Kleider beraubt oder in irgend einer anderen Form geplündert, geschlagen oder mißbraucht werden darf. Artikel 10 verurteilt jeden Flaggoffizier, Kapitän oder Kommander der angesichts eines Angriffs darin scheitert, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und seine untergebenen Offiziere und Männer zu tapferem Kampf zu ermutigen, und besagt, daß jede Person die verräterisch oder feige aufgibt oder nach Schutz sucht, mit dem Tode bestraft wird. Artikel 11 verbietet jedem, im Ernstfall die Befehle eine vorgesetzten Offiziers zu mißachten. Artikel 12 verurteilt jeden, der durch Feigheit, Nachlässigkeit oder Unzufriedenheit sich vom Kampf zurückzieht oder ihm fernbleibt, oder der nicht sein Äußerstes dazu tut, jedes Schiff, das er seiner Pflicht nach anzugreifen hat, zu erobern oder zu zerstören. Artikel 13 verbietet jedem, wegen Feigheit, Nachlässigkeit oder Untreue, einen Feind, Piraten oder Rebellen nicht zu verfolgen oder ihm Unterstützung zu gewähren. Artikel 14 verbietet jedem in der Flotte, das Hinauszögern oder Entmutigen einer Tat oder eines Auftrags unter dem Vorwand unzureichender Befehle oder einem sonstigen Vorwand. Artikel 15 und 16 legen den Tod als Strafe für Deserteure fest und verbieten jedem Kapitän, einem Deserteur von einem anderen Schiff der Königliche Marine Zuflucht zu gewähren. Artikel 17 befiehlt allen Offizieren, Seeleuten und Schiffen, die Handelsschiffen Geleit geben, sich gewissenhaft jeglicher Art von Erpressung zu enthalten. Artikel 18 verbietet Seiner Majestäts Schiffen und ihren Offizieren und Mannschaften, Handelsware zu ihrem persönlichen Vorteil zu empfangen und zu transportieren. Artikel 19 und 20 verbieten meuterische Versammlungen, Aufruhr, die Unterlassung jeden zu melden, der meuterische Absichten äußert und ungehorsames Verhalten gegenüber einem vorgesetzten Offizier. Artikel 21 befiehlt, daß jede Beschwerde über die Ungesundheit der Verpflegung oder sonstiges, einem vorgesetzten Offizier gemeldet werden soll, damit er was auch immer in seiner Macht steht tun kann, um die Situation zu verbessern. Artikel 22 verbietet Streit, Streik, das Ziehen einer Waffe oder die Herausforderung zum Duell gegenüber einem vorgesetzten Offizier. Artikel 23 verbietet Streit und Raufereien zwischen den Männern. Artikel 24 verbietet die Verschwendung und Unterschlagung von Ladung und Proviant eines Schiffes. Artikel 25 befiehlt den Tod als Bestrafung für Brandstiftung an allem, was nicht dem Feind, Piraten oder Rebellen gehört. Artikel 26 befiehlt Bestrafung für jeden, der vorsätzlich oder durch mangelnde Pflichterfüllung auf Grund setzt. Artikel 27 verbietet das Schlafen auf Wache Nachlässigkeit bei der Ausübung des Dienstes. Artikel 28 befiehlt den Tod als Bestrafung für jeden, der des Mordes für schuldig befunden wird. Artikel 29 befiehlt den Tod als Bestrafung für die "unnatürliche und verabscheuungswürdige Sünde der Sodomie oder Homosexualität mit Mensch oder Tier." Artikel 30 veruteilt jede Art von Raub. Artikel 31 verbietet jedem in der Flotte, ein falsche Musterungsbuch zu führen oder zu unterzeichnen, jemanden anderen damit zu beauftragen, oder eine andere Person darin zu unterstützen oder dazu anzustiften. Artikel 32 befiehlt allen Führungskräften der Flotte nach Möglichkeit Verbrechen zu vermeiden und Gefangene festzuhalten; allen anderen in der Flotte sollen sich bemühen Missetäter zu erkennen, festzunehmen und der Bestrafung zuzuführen und die Offiziere dabei zu unterstützen. Artikel 33 legt fest, daß jeder Flaggoffizier, Kapitän, Kommander oder Leutnant der Flotte, der des skandalösen, ungebührenden, grausamen, tyrannischen oder betrügerischen Benehmens, das nicht einem Offizier entspricht beschuldigt wird, aus dem Dienst seiner Majestäts entlassen werden soll. Artikel 34 und 35 bestimmen, daß jeder, der unter vollem Sold im Dienst steht und Teil der Besatzung eines Kriegsschiff seiner Majestät ist, für Vergehen einem Verfahren vor einem Kriegsgericht unterworfen wird, mit den gleichen Strafen, als ob der Verstoß an Bord erfolgt wäre. Artikel 36 bestimmt: "Alle anderen Verbrechen, die von irgend jemand in der Flotte begangen werden, die hier nicht erwähnt werden, oder für die keine Bestrafung vorgesehen ist, sollen entsprechend den Gesetzen und Gewohnheiten die in solchen Fällen zur See gebräuchlich sind bestraft werden."